Gefängnisseelsorge

„Ich war im Gefängnis und ihr seid zu mir gekommen.“

Diese Worte Jesu aus dem Matthäusevangelium geben den Auftrag an die Kirche, Menschen im Gefängnis nicht sich selbst zu überlassen.

Das Recht auf freie Religionsausübung (Art. 4 GG), das Recht auf Gottesdienst und Seelsorge (Art. 140 GG) und das Zeugnisverweigerungsrecht des Seelsorgers im Strafvollzug (§ 139 Abs. 2 StGB) bieten den staatlichen Rahmen für die Gefängnisseelsorge. Auf dieser Grundlage führt der Gefängnisseelsorger seine Gespräche, die unter dem Siegel der Schweigepflicht und gegebenenfalls des Beichtgeheimnisses stehen.

Die Gefängnisseelsorge steht Menschen aller Konfessionen und Religionszugehörigkeit offen gegenüber, und ihr Angebot beschränkt sich nicht nur auf evangelische Christen.

Die Gefängnisseelsorge begleitet auch Bedienstete in einem anspruchsvollen und teilweise belastenden Berufsfeld.

Das Angebot der Seelsorge beinhaltet:

  • Gottesdienste: jeden Sonntag und an den christlichen Feiertagen
  • Einzelgespräche
  • wöchentliche Sprechstunde
  • Begleitung der Gefangenen bei familiären Kontakten und bei Ausgängen
  • Organisation von Theateraufführungen und Konzerten
  • Angebot monatlicher Kurse und Kreise
  • Familienprojekte in Kooperation mit dem sozialen und psychologischen Dienst der JVA
  • Besuche, Vorträge und Durchführung von Unterrichtseinheiten in Schulen und anderen Organisationen
  • Begleitung von Begegnungen zwischen Gruppen und Gefangenen in der JVA


Gefängnisseelsorger: Pastor Jan Postel
Adresse: Ev. Gefängnisseelsorge Trift 14 29221 Celle
Telefon: 05141/911(44)380
Mail: jan.postel@justiz.niedersachsen.de